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Die Travel Card Viva D´or - Hotel Welt
 

AGB & Nutzungsbedingungen TravelCard

Die Travel Club Viva D´or AG (im Weiteren Viva D´or) ist Vermittlerin von zahlreichen Leistungen, die über die exklusive TravelCard u.a. die nachfolgend aufgeführten Vorteile im Bereich Reisen und Touristik anbietet.

I. TravelCard

Inhaber einer TravelCard kann jede natürliche Person ab 18 Jahren werden. Diese kann formlos bei Viva D’or beantragt werden. Sie ist kostenlos und 3 Jahre gemäß Aufdruck auf der Karte gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erlischt sie automatisch; einer Kündigung bedarf es nicht.

Der Inhaber der TravelCard verpflichtet sich lediglich, Viva D´or Änderungen der Anschrift und weiterer wesentlicher Daten für die Abwicklung der Vorteilsgewährung mitzuteilen. Er erklärt zudem sein Einverständnis, mittels verschiedener Werbemedien über Angebote, Sonderaktionen und Neuentwicklungen im Bereich Reisen informiert zu werden. Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses an Viva D´or weitergegebenen persönlichen Daten können an kooperierende Partner (bspw. zur Gewährung von Preis- oder anderen Vorteilen) weitergegeben werden; sämtliche Daten werden jedoch unter strenger Beachtung des Datenschutzes im Rahmen der geltenden Bestimmungen vertraulich behandelt. Dieses Einverständnis ist jederzeit formlos widerruflich.

II. Vorteile

Die Vorteile der TravelCard kann der TravelCard-Inhaber für sich, und bis zu fünf weitere registrierte Personen, in Anspruch nehmen. Der genaue Umfang der Vorteile ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot von Viva D´or oder dem Internetauftritt unter www.vivador.de; in jedem Fall sind jedoch enthalten:

1.) Vergünstigte Reisen

Auf jede Pauschalreisebuchung, die über Viva D´or erfolgt und bei der Viva D´or nicht Reiseveranstalter ist, erhält der Inhaber der TravelCard, wenn der Buchungstag der Reise in den Gültigkeitszeitraum der Karte fällt, eine Rückvergütung in Höhe von 5 % des Reisepreises. Viva D’or erstattet den Betrag nach Durchführung der bezahlten Reise per Scheck oder Überweisung an den Inhaber der TravelCard. Dieser Vorteil ist nicht mit anderen kumulierbar.

Der Reisevertrag kommt mit dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande; es geltend dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Viva D’or ist insoweit lediglich Vermittlerin und haftet nicht für einen Vermittlungserfolg.

2.) Vergünstigte Übernachtungen

Viva D´or bietet eine Vielzahl unterschiedlichster Übernachtungsmöglichkeiten in Hotels verschiedener Kategorien an, bei denen Übernachtungen zu vergünstigten Konditionen vom Inhaber der TravelCard gebucht werden können. Zum Check-in wird entweder ein Hotel-Voucher, der u.a. über das Internet ausdruckbar ist, oder die TravelCard benötigt. Der erste Anreisetag eines Hotelaufenthalts muß innerhalb des Geltungszeitraumes der TravelCard liegen.

Mit der TravelCard können zum einen Hotels mit Tagespauschale gebucht werden. Der Übernachtungspreis kann dann aus einer Kopplung von Hotelkategoriezuschlag und Tagespauschale pro Person bestehen. Einzelheiten sind der jeweiligen Hotelbeschreibung auf www.vivador.de zu entnehmen. Die Buchungsmöglichkeit besteht nur im Rahmen der Verfügbarkeit, die der Inhaber der TravelCard beim jeweiligen Beherbergungsbetrieb erfragen muß. Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Inhaber der TravelCard und dem Beherbergungsbetrieb zustande. Die Buchungsabwicklung ist auf www.vivador.de dargestellt.

Zum anderen kann der Inhaber der TravelCard in speziell ausgewiesenen Hotels die gewählte Zimmerkategorie zu einem reduzierten Preis gegenüber dem offiziellen Preis des Hotels (Jahreslistenpreis oder tagesaktueller Bestpreis; abhängig vom jeweiligen Hotelangebot) buchen. Bzgl. der Einzelheiten wird auf das Vorstehende sowie auf www.vivador.de verweisen.

III. Allgemeine Bestimmungen

Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dieser wirtschaftlich am nächsten kommende Bestimmung.

Ansprüche gegen Viva D´or aus der Vermittlertätigkeit verjähren binnen eines Jahres. Mit Veröffentlichung neuer Publikationen verlieren ältere ihre Gültigkeit. Viva D´or behält sich das Recht auf Änderungen und/oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese werden im Internet bekannt gegeben und gelten als genehmigt, wenn nicht binnen eines Monats schriftlich Widerspruch erhoben wird.

Stand: 18. November 2008

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Viva D´or-Reisen

Nachfolgende Bedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit Zugang unserer Bestätigung zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.

1.2 Sofern Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen, z.B. bei telefonischer Anmeldung, nicht vorliegen, übersenden wir sie Ihnen mit der Bestätigung. Widersprechen Sie diesen dann nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 30 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zu Stande gekommen.

1.3. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zu Stande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, die auch durch eine Zahlung erfolgen kann.

1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Fall werden wir Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, behandeln wir das als kostenpflichtigen Rücktritt.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert; den entsprechenden Sicherungsschein erhalten Sie bei Anmeldung oder mit der Bestätigung.

2.1. Bei Fernreisen ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtreisepreises zu entrichten. Bei Mittelstreckenreisen beträgt die Anzahlung 25% und bei Kurzstrecken- und Städtereisen 30% des Gesamtreisepreises. Die Anzahlung ist binnen der in der Rechnung über die Anzahlung genannten Frist zu zahlen, die in der Regel 14 Tage beträgt.
Der restliche Reisepreis ist innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen Frist zu leisten; die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig ca. 7 Wochen vor Reisebeginn.
Abweichende Zahlungsmodalitäten können sich bei Last-Minute- oder sog. Aktionsreisen ergeben, die Ihnen mit der jeweiligen Rechnung bekannt gegeben werden. Wir empfehlen, zur Zahlungsabwicklung die von uns zur Verfügung gestellten Überweisungsträger zu nutzen.

2.2. Nur bei vollständiger Zahlung des Gesamtreisepreises besteht ein Anspruch auf Ausstellung von Tickets/Fahrtscheinen und auf Beförderung.

2.3. Wird der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der Gesamtreisepreis nicht in der dazu gesetzten Zahlungsfrist vollständig gezahlt, berechtigt uns dies zur Stornierung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gem. der Ziffern 6.2. und 6.3; vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Die Möglichkeit des Nachweises, dass uns ein Schaden nicht oder nur in einem wesentlich geringeren Umfang entstanden ist, steht Ihnen offen.

2.4. Im Falle des Zahlungsverzuges entfällt zudem der Anspruch auf Abholung von dem vertraglich vereinbarten oder dem sich aus Ziffer 5.1. ergebenden Abfahrtsort.

2.5. Sofern wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen können oder Sie unser Alternativangebot nicht annehmen, wird Ihnen eine eventuell bereits erbrachte Anzahlung erstattet.

3. Leistungen, Preise

3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung verbindlich. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

3.2 Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

3.3 Flugschein oder Sonderfahrtausweis gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.

3.4 Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

3.5 Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern, für die gebuchte Kabinenkategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ. Die Buchung eines halben Doppelzimmers eines Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist nicht möglich. Die Unterbringung einer Einzelperson in einem Doppelzimmer ist ebenfalls nicht möglich.

3.6 Kinderermäßigung wird nicht grundsätzlich gewährt; sondern bzgl. der jeweiligen Reise entsprechend der Prospektausschreibung. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines voll zahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Zwei Kinder in Begleitung von zwei voll zahlenden Gästen werden, soweit sie älter als 2 Jahre sind, im separaten Doppelzimmer, im Appartement oder in der Zimmer-Suite untergebracht.

3.7 Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Die Rückbeförderung erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Den Preis für die Verlängerung erfragen Sie bitte bei uns.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragschluss notwendig werden und von uns nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für den Austausch des Fluggerätes und/oder der Fluggesellschaft. Bei berechtigtem Interesse sind wir befugt, den Reisenden in einem anderen Hotel gleicher Kategorie unterzubringen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden, vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder bestimmter Leistungen wie Fluggebühren oder von Wechselkursen, wie nachfolgend möglich: Bei einer Erhöhung der bei Abschluß des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, können wir bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung von Ihnen diesen Erhöhungsbetrag fordern. Im Übrigen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Sitzplatzanzahl des vereinbarten Beförderungsmittels dividiert und der sich so pro Sitzplatz ergebene anteilige Betrag wird von Ihnen gefordert.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie z.B. Flughafengebühren, können wir den Reisepreis um den entsprechend anteiligen Betrag erhöhen.
Bei einer Erhöhung von Wechselkursen kann der Reisepreis soweit erhöht werden, wie er sich für uns verteuert hat.
Vorstehende Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen und wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis setzen. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Gesamtreisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder der Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

5 Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung bei Busreisen

5.1. Bei Busreisen oder Transferleistungen per Bus liegt der Abfahrtsort in der Regel in Ihrer zuständigen Kreisstadt oder maximal 50 km von Ihrem Ort entfernt; für die Anfahrt zum Abfahrtsort sind Sie selbst verantwortlich. Sollten Sie den Abfahrtsort nicht kennen oder dieser von uns nicht eindeutig beschrieben worden sein, müssen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen und Klärung verlangen.

5.2. Um den geplanten Ablauf der Reise zu gewährleisten, müssen Sie pünktlich zu der Ihnen, z.B. im Busticket, bekannt gegebenen Abfahrtszeit am Abfahrtsort erscheinen; verspäten Sie sich, entfällt unsere Pflicht zur Beförderung.

5.3. Wir planen den Fahrtablauf sorgfältig und sind bemüht, diesen einzuhalten. Gleichwohl können unvorhergesehene Ereignisse zu Verspätungen führen, die Sie bis zu einer Wartezeit von zwei Stunden akzeptieren müssen.

6 Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Teilnehmer-Nummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.

6.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

6.3 Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Gesamtreisepreis und wird in der Regel anhand der nachstehenden Prozentsätze ermittelt, es sei denn, uns ist ein höherer Schaden entstanden, der auch von Ihnen zu tragen ist.

6.3.1 Standardkosten: Bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor Reisebeginn berechnen wir zur Deckung unserer Kosten in der Regel eine Aufwandspauschale von 15 % des Gesamtreisepreises, mindestens aber 50 Euro pro Reiseteilnehmer, es sei denn, der Gesamtreisepreis beträgt bis zu 98 Euro. Dann beträgt die Mindestpauschale 25 Euro. Erfolgt der Rücktritt später als 42 Tage vor Reisebeginn, können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Gesamtreisepreis berechnet: ab 41. bis 30. Tag vor Reisebeginn 15 %, mindestens aber 75 Euro, ab 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn 50 %, ab 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn 70 %, ab 9.Tag vor Reisebeginn 90 %, bei Nichtantritt der Reise 95%.

6.3.2 Rücktrittskosten bei Schiffsreisen: Bis 91 Tage vor Reisebeginn 15 %; ab 90. bis 50. Tag vor Reisebeginn 30 %, ab 49. bis 30 Tag vor Reisebeginn 40 %, ab 29. bis 20 Tag 50 %, ab 19. bis 10 Tag vor Reisebeginn 70 %; ab 9 Tage vor Reisebeginn sowie bei Nichtantritt der Reise 90 %.

6.3.3 Rücktrittskosten bei gesondert gekennzeichneten Top-Angeboten, ausgewählten, kurzfristigen bzw. preisreduzierten Angeboten, Specials und Aktionsreisen: Bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 % des Gesamtreisepreises, ab 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn 50 %, ab 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn 70 %, ab 9. Tag vor Reisebeginn 90 %, bei Nichtantritt der Reise 95 %.

6.3.4 Rücktrittskosten bei gebuchten Eintrittskarten betragen regelmäßig 100 % des Eintrittspreises.

6.3.5 Dem Kunden steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in einem wesentlich niedrigeren Umfang entstanden ist.

6.4 Wir bitten Sie, uns Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Bestätigung und unter Angabe der Teilnehmer-Nummer mitzuteilen.
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bis 42 Tage vor Reiseantritt, eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro je Reiseanmeldung.
Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Ein Umbuchen von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung sowie ein Umbuchen von einer Seereise auf eine andere Reise ist nicht möglich.

6.5 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des gemeldeten Teilnehmers oder ist aus anderen Gründen eine Namensänderung erforderlich, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu berechnen; diese betragen in der Regel 30,00 €. Sofern uns darüber hinausgehende Kosten entstehen, können wir diese ebenfalls verlangen. Dem Kunden steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6.6 Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen. Bei Unterbringung im Einzelzimmer ist der Einzelzimmerzuschlag zu entrichten.

6.7 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Bahnfahrkarten oder Fahr-tickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.

7 Reise-Versicherungen

Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Ein späterer Abschluss ist nur möglich, wenn dies innerhalb der nächsten 8 Tage, jedoch vor Reiseantritt, nachgeholt wird. Sie erhalten daher von uns ein Angebot eines renommierten Versicherers.
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist der Versicherer unverzüglich zu benachrichtigen. Ansprüche sind ausschließlich dort geltend zu machen.
Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

8 Rücktritt durch den Reiseveranstalter

8.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.

8.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.

9 Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651j BGB kündigen.

10 Gewährleistung

10.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.
Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

11 Haftung, Verjährung

11.1 Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen beschädigt wird, sich verspätet oder verloren geht, müssen Sie eine schriftliche Schadensanzeige, binnen sieben Tagen bei Gepäckbeschädigung und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung und verlust, bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat; diese Schadenanzeige ist in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

11.2 Bei internationalen Flügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit der Montrealer Vereinbarung und den Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara.
Danach haftet der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

11.3 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, haften wir nicht.

11.4 Bei vertraglichen Schadenersatzansprüchen, die nicht Körperschäden sind, ist unsere Haftung insgesamt auf € 4100 bzw. auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, wenn dieser € 4100 übersteigt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder sofern wir nur wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers haften.

11.5 Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

11.6. Mit Ausnahme von deliktischen Ansprüchen müssen sämtliche Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn der Reisende an der Einhaltung dieser Frist ohne sein Verschulden gehindert war. Diese Ansprüche des Reisenden verjähren in zwölf Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise, wobei die Verjährung bis zur schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt ist. Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in drei Jahren.

11.7. Unsere Haftung als Beförderer im Sinne des 2. Seerechtsänderungs-gesetzes bleibt unberührt.

12 Abtretungsverbot

Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

13 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

13.1 Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Die entsprechenden Vorschriften können Sie telefonisch oder schriftlich bei uns erfragen. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.

13.2 Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.

14 Allgemeine Bestimmungen

14.1 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

14.2 Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

14.3 Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

14.4 Für die Vertragsdurchführung werden Ihre personenbezogenen Daten erfasst, verarbeitet und genutzt.

Stand: 11. Mai 2010

Datenschutzerklärung der Travel Club Viva D´or AG

Der Schutz der Privatsphäre und der Daten der Reisenden ist Viva D´or ein besonderes Anliegen. Diesem Aspekt schenken wir daher bei der Umsetzung unserer Internet-Aktivitäten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Gesetzes über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG), besondere Beachtung.

Im Rahmen der Nutzung der Services von Viva D´or werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Hierbei handelt es sich um solche Daten, die die Identifizierung des Nutzers ermöglichen, also Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse eines bestimmten oder bestimmbaren Nutzers enthalten.

Zur Abwicklung der von Viva D´or vermittelten Verträge werden diese Daten an den jeweiligen Vertragspartner des Nutzers weitergegeben.

Die durch die Nutzung des Onlineportals erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten werden lediglich zu eigenen Zwecken, wie etwa der Werbung und Marktforschung, und zu Zwecken der Abwicklung von vermittelten Verträgen genutzt und nicht an außenstehende Dritte weitergegeben, die nicht zur Unternehmensgruppe von Viva D´or gehören, sofern hierzu keine gesetzliche oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies zur Abwicklung von Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden.

Viva D´or wird dem Nutzer auf Verlangen jederzeit über den über ihn gespeicherten Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.

Soweit das Online-Angebot Links zu anderen Websites enthält, erstreckt sich diese Datenschutzerklärung nicht auf andere Anbieter. Viva D´or hat keinerlei Einfluss darauf, dass die Betreiber der verlinkten Websites die Datenschutzbestimmungen einhalten und kann deshalb auch keine diesbezügliche Verantwortung übernehmen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei (2) Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. eingeschriebenen Brief, Fax, E-mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Travel Club Viva D´or AG, Friedrichstr. 148, 10117 Berlin,
Tel.: 0180–5004105 * – E-Mail: info@vivador.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies gilt auch, wenn die Verschlechterung durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Leistung verursacht wurde, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen.

*) € 0,14 pro Min. aus dem dt. Festnetz, € 0,42 pro Min. aus dem Mobilfunk



 
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